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Trolle sind in der Internetwelt ein umstrittenes Phänomen. Bisweilen amüsant, oft aber einfach auch nur nervig und destruktiv. Zwei Troll-Ereignisse von dieser Woche (KW 28 / 2017)  möchte ich an dieser Stelle jedoch aufgreifen, da sie auf humorvolle Art und Weise Probleme bzw. Schwachstellen aufzeigen.

Fall 1: Der Facebook-Fußball Troll

Was war passiert?

Der FC Bayern München gab über das soziale Netzwerk Facebook die Verpflichtung des Spielers James Rodriguez von Real Madrid bekannt. Wie zu erwarten war, reihten sich schon bald die ersten Freu- und Jubelkommentare von FCB-Fans darunter. Unter anderem auch der Beitrag eines Users mit dem Nickname „Simon Alexander“:
„Eine der besten Verpflichtungen der letzten Jahre !!! Potential und Qualität auf einmal.“


Innerhalb einer Stunde sammelte dieser Kommentar weit über 2.000 Likes und Reactions von anderen Bayern-Anhängern. Soweit alles ganz normal – bis diese Likes plötzlich nicht mehr unter dem Ursprungstext standen, sondern unter dem simplen Slogan #nurderHSV.


„Simon Alexander“, offensichtlich kein Bajuware sondern ein findiger Fan des Hamburger SV, hatte rund eine Stunde später den Ursprungstext, der soviel Beifall erhielt einfach ausgetauscht. Nun jubelten mehrere Hundert FCB-Fans also plötzlich einem ihrer Erzrivalen zu.

In meinen Social Media Workshops weise ich zum Thema Facebook immer darauf hin, dass Beiträge nachträglich bearbeitet werden können, ohne dass sich die Reaktionen darauf ändern. Diese Erfahrung „durfte“ nun eben der FC Bayern München auf seiner Page machen, zum Glück noch auf eine „humorvolle“ Art und Weise.

In Zeiten von Fake News und gefälschten Posts ist die Tatsache, dass solche Veränderungen möglich sind und vor allem dann entsprechend die Likes und Reactions nicht zurückgesetzt werden, meiner Ansicht nicht mehr zeitgemäß. Zumindest sollten die betreffenden User über die Änderung informiert werden. Sonst kann es passieren, dass Ihr Like statt unter einem Kochrezept vielleicht plötzlich unter Hetze und Rassismus steht. Oder auf Ihrer Pinnwand findet sich auf einmal statt dem geteilten Katzenvideo ein Propagandafilm.

Solange das nachträgliche Ändern von Kommentaren noch in dieser Form möglich ist, sollten Facebook Nutzer Vorsicht walten lassen, insbesondere bei Reaktionen auf Kommentare und Beiträge dubioser Profile. Vor allem, wenn fremde Beiträge auf der eigenen Pinnwand geteilt werden, schadet es sicher nicht, ab und an zu prüfen, ob noch der Originalbeitrag angehängt ist oder ob es nachträgliche Veränderungen gab.

Zur Meldung (shz.de)

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Fall 2: Der AGB-Troll

Ein bekannter Netz-Witz geht so: „Was ist die größte Lüge der Menschheit? – ‚Ich habe die AGB gelesen‘.“ . Diesen bekannten Umstand machte sich nun der Anbieter eines öffentlichen W-LANs im englischen Manchester zunutze. In eben jene AGB baute er eine Klausel ein, die jedem Hotspot-Nutzer vertraglich auferlegte, 1.000 Stunden gemeinnützige Arbeit für die Gemeinde abzuleisten, beispielsweise öffentliche Toiletten reinigen oder Kaugummis abkratzen.

Laut des Unternehmens Purple wollten sie mit dieser Aktion darauf aufmerksam machen, dass Firmen in den AGB ihrer Apps oder Hotspots alles Mögliche verstecken können ohne dass es die Nutzer merken. Vor einiger Zeit hatte Bundesjustizminister Heiko Maas bereits einmal vorgerechnet, dass wir rund 67 Arbeitstage brauchen würden, um alle AGB, denen wir so zustimmen, tatsächlich durchzulesen. Insbesondere der US-Konzern Apple ist Vorreiter solcher ausufernden Regelwerke. Geschickt werden in diesem Paragraphen-Dickicht vor allem gerne Datennutzungsberechtigungen versteckt, welche die Unternehmen für ihre eigenen Zwecke nutzen und verwerten.

Innerhalb des Zeitraums von zwei Wochen, in denen Purple diese Klausel eingebunden hatte, wurde sie übrigens nur von einem (!) Nutzer bemerkt.

Tatsächlich eingefordert wird dieser Vertragsteil wohl eher nicht, dennoch ist wie beim Facebook-Fall Handlungsbedarf gegeben. Unternehmen müssen dazu verpflichtet werden, ihre AGB und Datenschutzbestimmungen möglichst kurz, klar, transparent und vor allem verständlich zu formulieren. Bisher profitieren die Anbieter noch sehr gut von der Tatsache, dass sich Nutzer diese Unmengen an Text nicht antun möchten. Aber auch hier gilt: Solange es keine entsprechende gesetzliche Regelung gibt, wird man wohl in den sauren Apfel beißen müssen. Auch wenn sich AGB eher nicht als Gute-Nacht-Lektüre eignen.

Zur Meldung (The Guardian, englisch)

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